
| Tickets für die UEFA EURO 2012 Was sie beachten sollten! |
Tickets für die UEFA EURO 2012
Was sie beachten sollten!

Am 2.12.2011 wurden in Kiew die vier Gruppen für die EM-Endrunde 2012 in Polen und der Ukraine ausgelost.
Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Tipps zum Kauf der Tickets
• Offizielle Verkaufsstellen: Bestellen Sie Tickets für die Euro 2012 nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen bzw. authorisierten Ticketwebseiten im Internet. Auf der Website der UEFA bzw. der beteiligten Fußballverbände wird es rechtzeitig einen Hinweis zu den authorisierten Ticketstellen geben. • Unterlagen ausdrucken und aufheben: Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Es ist auch ratsam, eventuell Screenshots von plötzlich erscheinenden Popups zu machen, da sich diese oft nicht ausdrucken lassen. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten. • Zu schön, um wahr zu sein: Bei außergewöhnlichen oder exklusiven Angeboten von Tickets im Internet oder von Tickets für bereits ausverkaufte Spielen, ist Misstrauen angesagt. Karten dieser Art können gefälscht, über dubiose Kanäle in den Verkauf gelangt sein oder gar nicht existieren. • Ersatzangebote - ja/nein: Es kommt auch vor, dass sich Kartenbüros mit der Größe der Kontingente verschätzt haben und nicht alle Bestellungen vertragsgemäß abwickeln können. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, unzumutbare Ersatzangebote (etwa ein Spiel einer anderen Manschaft oder an einem anderen Spielort) anzunehmen, sondern können den Kaufpreis zurückfordern. • Kreditkartenzahlung: Haben Sie die Karten per Kreditkarte bezahlt und wurden diese nicht geliefert, dann setzen Sie sich mit ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung und ersuchen Sie - nach dem Veranstaltungsdatum - schriftlich eingeschreiben eine Rückbuchung der Ticketkosten aufgrund der Nichterbringung der vereinbarten Leistung zu erwirken. Viele Zahlungsinstitute zeigen sich in diesen Fällen kulant. • Anzeige bei Polizei: Sollten Sie keine Tickets erhalten haben und ist eine Rückforderung des Kaufpreises nicht gelungen, dann bleibt nur eine Anzeige bei der Polizei.
Quelle: http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?pagename=Europakonsument/Artikel/Detail&cid=318879362915
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