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Missbrauch von Rufnummern

Missbrauch von Rufnummern

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde zu einer unverlangten, telefonischen Gewinnmitteilung des „Erich Frankenberg“ zurück, in der eine (0)900er-Rufnummer für einen Rückruf beworben wurde.

Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. Aufgrund von Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde mit Bescheiden vom 01.04.2010 und 06.04.2010 die Abschaltung der in der Anlage aufgeführten Rufnummern angeordnet. Den Netzbetreibern wurde ebenfalls untersagt, für Verbindungen über die aufgeführten (0)900er-Rufnummern eine Rechnungslegung vorzunehmen sowie dahingehende Rechnungsbeträge zu inkassieren. Den Zeitpunkt für den Beginn des Verbots für die betreffende Rufnummer entnehmen Sie bitte der Anlage.

Alle acht aufgeführten Rufnummern sind der Firma Retail-Media-Vision UG, Königstr. 26, 70173 Stuttgart, zugeteilt.

Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassoverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern ab dem genannten Zeitpunkt die über diese Rufnummer zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollte er dennoch versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Rufnummern, bei denen Abschaltungen und Rechnungslegungs- und Inkassoverbote verfügt wurden, sind regelmäßig auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de in der Rubrik „Rufnummermissbrauch – Spam – Dialer - Unerlaubte Telefonwerbung“ / „Liste eingeleiteter Maßnahmen“ veröffentlicht. Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuellen Hinweise.

mailto: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

fon 0291/9955-206

fax 0291/9955-180

Bundesnetzagentur

Außenstelle

MeschedePostfach 11 51

59851 Meschede

Wichtig:

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.

Allgemeine Hinweise:

Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de unter „Rufnummernmissbrauch-Spam-Unerlaubte Telefonwerbung“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch“. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.

Anlage zum Schreiben der Bundesnetzagentur vom 16.06.2010

Aktenzeichen Dort 21 MN 11039

Liste der abgeschalteten Rufnummern

Rufnummer

Abschaltung der Rufnummer zum

Verbot der Rechnungslegung
und Inkassierung für Verbindungen
ab dem

(0)900 5124610

01.04.2010

29.03.2010

(0)900 5124620

07.04.2010

29.03.2010

(0)900 5124630

07.04.2010

29.03.2010

(0)900 5124640

07.04.2010

29.03.2010

(0)900 5124650

07.04.2010

29.03.2010

(0)900 5124690

07.04.2010

29.03.2010

(0)900 5908065

07.04.2010

29.03.2010

(0)900 5908075

07.04.2010

29.03.2010

News vom: 16.06.2010 - 20:59 .: Zurück zur Übersicht