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Euroteam - Zahlreiche Beschwerden gegen norwegisches Unternehmen

Euroteam - Zahlreiche Beschwerden gegen norwegisches Unternehmen

Jede Woche erreichen das EVZ in Norwegen zahlreiche Beschwerden gegen einen Anbieter von Konzert- und Veranstaltungstickets namens Euroteam. Auch viele Deutsche sind betroffen.

Typischerweise werden bei den vorliegenden Fällen die Tickets nicht geliefert, obwohl diese weit im Voraus bestellt und bezahlt wurden. Zum Teil wird der Verbraucher kurz vor der Veranstaltung informiert, dass die Tickets in sein Hotel am Veranstaltungsort geliefert werden. Naturgemäß ist die Enttäuschung groß, sofern die Tickets dann auch dort nicht bereit liegen. Zumal der Verbraucher oft auch Transport und Hotel gezahlt hat und der Reisezweck dann oft wegfällt.

Unsere Kollegen aus Norwegen berichten, dass nicht nur europäische Verbraucher von Euroteam enttäuscht wurden, sondern sich auch diverse Verbraucher in anderen Ländern an das EVZ oder die norwegische Botschaft mit der Bitte um Hilfe gewandt haben.

In der Vergangenheit konnten Verbraucher, die sich an das EVZ in ihrem Heimatland gewandt haben und Euroteam dann über das EVZ Norwegen kontaktiert wurde auf eine Entschädigung hoffen. Leider ist in letzter Zeit die außergerichtliche Einigung ein wenig zum Erliegen gekommen. Daher hat das EVZ Norwegen 65 Fälle, in denen Euroteam nicht geantwortet hat, an die Consumer Disputes Commission (Forbrukertvistutvalget) weitergeleitet. Die Commission bearbeitet Verbraucherbeschwerden über den Erwerb von Waren. Bezüglich des Erwerbs von Veranstaltungstickets ist die Commission zuständig. Am 28. Januar 2011 wurden 32 der 65 Fälle abgeschlossen.

Die Entscheidung in diesen 32 Fällen lautete, dass Euroteam den Verbrauchern die Ticketpreise erstatten und in einigen Fällen auch die Hotel- und Transportkosten übernehmen muss. Euroteam wurde angewiesen 300.000 NOK, dies einspricht 37.974,68 EUR zu zahlen. Da immer noch nicht über die restlichen 33 Fälle entschieden wurde, wird sich der Betrag vermutlich noch erhöhen.

Die Entscheidung wird 4 Wochen nach Schlichtungsspruch bindend, es sei denn, eine der beiden Parteien legt Berufung bei dem zuständigen Gericht ein. Nach den 4 Wochen ist die Entscheidung ansonsten rechtskräftig.

Sollten Sie ähnliche Erfahrungen mit dem Unternehmen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir leiten Ihre Beschwerde dann an unsere Kollegen in Norwegen und die Consumer Disputes Commission weiter.

Link öffnet in neuem Fenster The Consumer Disputes Commission

http://www.evz.de/UNIQ129793396608274/doc2159A.html

News vom: 17.02.2011 - 10:18 .: Zurück zur Übersicht