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Bedenkliche Inhaltsstoffe ausgewählter Produkte

Vielfach wird in den Produktwarnungen auf bestimmte Inhaltsstoffe hingewiesen, die für die Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, verantwortlich sind. Zum besseren Verständnis hat das Europäische Verbraucherzentrum hier einige Informationen zu diesen bedenklichen Stoffen zusammengestellt.

Hydrochinon in Bleichcremes

Hautaufhellende Cremes, auch bekannt unter dem Namen Whitening Cream" oder Bleaching Cream" finden auch bei hellhäutigen Europäerinnen immer mehr Zuspruch. Versprechen sie doch, unliebsame Verfärbungen der Haut aufzuhellen oder gar unsichtbar zu machen.

Besonders im Gesicht und an den Händen, dort, wo die Haut besonders oft der Sonne und dem Licht ausgesetzt ist, bilden sich im Laufe der Zeit Pigmentflecken.

Verantwortlich dafür ist der Hautfarbstoff Melanin, der sich unter UV-Bestrahlung bildet und die Haut vor zuviel Strahlung schützt. Ein jahrelanges Zuviel an Sonne führt zu Irritationen in der Haut, infolge derer die Verteilung des Hautfarbstoffes unregelmäßig und die Haut fleckig wird. Auch hormonelle Veränderungen, wie sie etwa in der Schwangerschaft auftreten, oder die Einnahme bestimmter Medikamente begünstigen die Entstehung von Pigmentansammlungen.

Die Flecken sind im Allgemeinen harmlos, stören aber das Bild des ebenmäßigen Teints.

Spezielle Cremes sollen Abhilfe schaffen, indem sie die Melaninbildung unterbinden. Dafür kommen verschiedene Wirkstoffe, u. a. das gesundheitsschädigende Hydrochinon, zum Einsatz.

In Deutschland ist Hydrochinon als Bestandteil von kosmetischen Artikeln ausschließlich für Haarfärbemittel mit höchstens 0,3% zugelassen. Zusätzlich muss das Produkt einen Warnhinweis enthält Hydrochinon" tragen. Aufhellenden Cremes darf es nicht zugesetzt werden. Grund dafür ist, dass der bewährte Wirkstoff besonders bei häufiger Anwendung zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Rötungen, Brennen und Jucken der Haut führt und zudem im Verdacht steht, Tumore auszulösen.

Alternativ kommt als Wirkstoff Vitamin C zum Einsatz, dem in therapeutischer Dosierung eine vergleichbare Wirkung ohne die genannten Nebenwirkungen zugesprochen wird.

Verbraucherschützer empfehlen, lieber eine Hautärztin oder einen Hautarzt aufzusuchen, zumal die meisten handelsüblichen Produkte eine eher geringe Wirksamkeit zeigen. Und wie so oft ist Vorbeugen besser als Heilen: Schützen Sie Ihre Haut durch gezielten Sonnenschutz, und das möglichst von Jugend an.

Weichmacher in Kunststoffen

Weichmacher sind chemische Substanzen, die aus harten mehr oder weniger weiche Kunststoffe machen. Sie werden den Kunststoffen bei der Herstellung zugesetzt, gehen aber keine feste chemische Verbindung mit ihnen ein. Dementsprechend können sie ausgasen oder relativ leicht bei Kontakt mit bestimmten Flüssigkeiten herausgelöst werden. Die am häufigsten verwendete Substanz ist das das Diethylhexylphthalat, kurz DEPH.

Die Einsatzgebiete sind vielfältig. So findet man DEPH nicht nur in Spielzeug, sondern auch in Farben, Teppichen, Kabelisolierungen, Verpackungsmaterialien, Bekleidung, Kosmetikartikeln und unzähligen anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs. Freigesetzte Weichmacher werden über die Haut, den Mund oder die Atmungsorgane aufgenommen.

Besonders gefährdet sind kleine Kinder, die bekanntlich gern Spielzeuge in den Mund nehmen und daran nuckeln.

Auch wenn die akute Giftigkeit der Gruppe der Phthalate gering ist, und DEHP bei einmaliger Aufnahme praktisch als nicht toxisch gilt, sollte die Aufnahmemenge so gering wie möglich gehalten werden. Denn bei chronischer Aufnahme kann DEHP bereits in geringen Mengen langfristig schädliche Wirkungen auf Hoden, Nieren und Leber ausüben. Im Tierversuch beeinträchtigte DEHP die Fortpflanzungsfähigkeit und führte zu Störungen an den Geschlechtsorganen männlicher Nachkommen.

Ein weiterer Aspekt ist die Gefahr des Schluckens von weichmacherhaltigen Plastikteilen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Weichmacher im Magen-Darm-Trakt herausgelöst werden und harte spitze Kunststoffteilchen zurückbleiben, die zu inneren Verletzungen führen können.

Da die Beurteilung und entsprechende Kenntlichmachung von Spielzeug mit Weichmacheranteilen in den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird, wird es ab Herbst 2006 eine von der EU verabschiedete Richtlinie geben, nach der als fortpflanzungsgefährdend eingestufte Weichmacher (DEHP, DBP und BBP) zukünftig in Spielwaren nicht mehr enthalten sein dürfen. Drei weitere Weichmacher (DINP, DIDP und DNOP) dürfen zukünftig in solchem Spielzeug nicht mehr enthalten sein, das von Kleinkindern üblicherweise in den Mund genommen wird.

Nano-Partikel in Versiegelungssprays

Magic Nano Bad- und WC-Versiegeler" und "Magic Nano Glas- und Keramik-Versiegeler", zwei neue Produkte der Herstellerfirma Kleinmann, haben, kaum dass sie im Handel waren, zu zahlreichen Vergiftungsfällen geführt. Die betroffenen Personen klagten nach der Anwendung des Sprays über starke Hustenanfälle und Atemnot. Bei einigen Patienten entwickelte sich ein toxisches Lungenödem. Die genannten Produkte wurden Ende März über den Discounter PENNY vertrieben. Bereits wenige Stunden nach Verkaufsbeginn wurden die ersten Vergiftungsfälle gemeldet und der weitere Verkauf der Sprays gestoppt. Kund/innen, die bereits eines der Produkte gekauft haben, können sie bei PENNY zurückgeben. Nach Aussage des Bundesinstitutes für Risikoforschung (BfR) ist die genaue Ursache für die gesundheitlichen Störungen noch nicht bekannt. Fest steht lediglich, dass die Symptome nur nach Anwendung des treibgashaltigen Sprays auftreten, während die Verwendung der Pumpflaschen offensichtlich keine schädigende Wirkung hat. Bis zur Klärung der Ursachen warnt das BfR grundsätzlich vor der Verwendung treibgashaltiger Versiegelungssprays, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Mittlerweile teilt das Bundesinstitut für Risikobewertung mit, dass
in den Sprays überhaupt keine Teilchen im Nanobereich (Partikel mit einer Größe von weniger als 100 Nanometer) vorkommen. Der Begriff "Nano" wird vom Hersteller lediglich als Hinweis auf den hauchdünnen Film, der sich auf der behandelten Oberfläche bildet, verwendet.

Somit können Nano-Partikel als Auslöser der Vergiftungserscheinungen ausgeschlossen werden. Nach wie vor ist die genaue Ursache für die gesundheiltlichen Störungen ungeklärt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.giz-nord.de und www.bfr.bund.de

Bedenkliche Inhaltsstoffe in synthetischen Haarfärbemitteln

haarteil_360x266RBei den synthetischen Haarfärbemitteln unterscheidet man je nach Beständigkeit zwischen Tönungen, semi-permanenten und permanenten Farben. Während Haartönungen lediglich einen Farbfilm um das Haar legen, werden die Farbkomponenten bei dauerhaften Färbungen ins Haar eingelagert, bzw. dort erst gebildet. Für eine lang anhaltende und intensive Färbung muss die Farbe in das Haar eindringen und eine Verbindung mit ihm eingehen. Verschiedene Chemikalien helfen, die Struktur des Haares so zu verändern, dass die Farbstoffe sich in der Matrix des Haares einlagern können. Nicht alle dieser Stoffe sind ungefährlich und daher in der Kosmetik-Verordnung hinsichtlich ihrer Konzentration und Kennzeichnung geregelt.

Eine der sehr häufig eingesetzten Verbindungen ist das p-Phenylendiamin, das insbesondere bei dunklen Farben für Beständigkeit und Farbintensität sorgt. Die Substanz gilt als starkes Allergen und steht zudem im Verdacht, krebsauslösend zu sein. Die Kosmetik-Verordnung erlaubt eine maximale Konzentration von 6% in Haarfärbemitteln und schreibt außerdem eine entsprechende Angabe bzw. einen Warnhinweis vor. Auf der Verpackung steht dann etwa: Erzeugnis kann allergische Rektionen auslösen. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden."

Weitere häufig verwendete Substanzen mit einem ähnlich hohen Allergiepotential sind p-Toluylendiamin und Resorcin.

Bei den auftretenden Allergien handelt sich in der Regel um Kontaktallergien, die sich in Juckreiz, Rötungen und Schwellungen äußern. Treten die Beschwerden bereits während der Anwendung auf, sollte die Haarfarbe umgehend mit reichlich warmem Wasser entfernt werden. Unabhängig davon, ob die Reaktion sofort oder erst nach einiger Zeit auftritt, empfiehlt es sich einen Hautarzt aufzusuchen.

Als Alternative zu den chemischen Haarfärbemitteln kommen Farben auf pflanzlicher Basis, insbesondere Hanna, in Betracht. Der wichtigste Farbstoff im Henna ist die Substanz Lawson.
Auch dieser Stoff stand unter dem Verdacht, erbgutschädigend zu sein. Allerdings wurde diese Einschätzung zwischenzeitlich vom Bundesinstitut für Risikoforschung BfR revidiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht lt. BfR von Lawson kein erbgutschädigendes Risiko für den Menschen aus.

Azofarben in Textilien und Lederwaren

Textilfarben_360x260RBei den so genannten Azofarben handelt es sich um eine große Gruppe synthetisch hergestellter Farben, die sich durch eine besondere Farbbrillianz und Stabilität auszeichnen.
Den positiven Färbeeigenschaften stehen die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gegenüber: einige Azofarben gelten als krebserregend und allergieauslösend.

Genau genommen sind aber nicht die Farben selbst, sondern ihre Abbauprodukte für eine mögliche Krebsentstehung verantwortlich. So können unter bestimmten Bedingungen (z.B. unter UV-Licht oder im menschlichen Organismus) aromatische Amine entstehen, die nachweislich karzinogen sind. Zur Zeit sind 24 solcher Amine verboten, von denen Benzidin (Benzidin-Farbstoffe) am bekanntesten ist. Benzidin-Azofarbstoffe stehen in Verdacht, das Blasenkrebsrisiko zu erhöhen.

Obwohl die Verwendung bestimmter Vertreter dieser Gruppe aus genannten Gründen in Deutschland bereits seit Jahren verboten ist, tauchen immer wieder Textilien auf, die mit diesen Farben oder deren Abbauprodukten belastet sind.

Seit Juli 2002 gibt es für die Verwendung und das Inverkehrbringen von Azofarben eine einheitliche Regelung für alle europäischen Länder (Richtlinie der Europäischen Kommission 2002/61/EG).

Danach sind alle die Azofarben verboten, bei deren Abbau nachweislich karzinogene aromatische Amine entstehen. Das Verbot betrifft alle Textilien und Lederwaren, die mit der Haut oder der Mundhöhle für einen längeren Zeitraum in Berührung kommen können. Dazu gehören Kleidung, Bettwäsche, Handtücher, Haarteile, Perücken, Hüte, Windeln und sonstige Toilettenartikel, Schlafsäcke, Schuhe, Handschuhe, Uhrarmbänder, Handtaschen, Geldbeutel und Brieftaschen, Aktentaschen, Stuhlüberzüge, Brustbeutel, Textil- und Lederspielwaren und Spielwaren mit Textil- und Lederbekleidung sowie für den Endverbraucher bestimmte Garne und Gewebe.

Da ein Großteil der im europäischen Raum gehandelten Textilien aus Drittländern stammt, die möglicherweise weiterhin die bei uns verbotenen Farben verwenden, sind entsprechende Kontrollen unerlässlich. Praktisch bedeutet das, dass importierte Textilien und Lederwaren auf ihren Gehalt an Azofarben bzw. an aromatischen Aminen hin untersucht werden müssen.


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RICHTLINIE 2002/61/EG vom 19. Juli 2002 betreffend Azofarbstoffe

 

Quelle:Bild&Text http://www.evz.de/UNIQ130113797811433/doc1225A.html

News vom: 26.03.2011 - 12:20 .: Zurück zur Übersicht