Warnungen und Produktrückrufe für Deutschland 14/2019
Category : RAPEX , Rueckruf , VerbraucherNews , Verbraucherwarnung
Tafluprostethylamid ist ein Prostaglandinanalogon, das beim Anwender Augen- und Augendefekte verursachen kann und nicht von schwangeren und stillenden Frauen angewendet werden sollte, da es das Kind beeinträchtigen kann.
Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.





Bei Verwendung auf geschädigter Haut oder von Benutzern mit geschwächtem Immunsystem oder bei Kontakt mit den Augen oder der Schleimhaut kann das Produkt eine Infektion oder Reizung verursachen.
Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.


Fotos: RAPEX – © 1995- 2019
„Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – [laufendes Jahr] Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission:
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Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen
wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG)
ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die
Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
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Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom
12. Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“).
Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche
Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche
Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter
ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2018“.
ZUR KLARSTELLUNG
Sofern in dem Bericht nicht eigens festgelegt, beziehen sich Risiko und Nichteinhaltung auf die Gefährdung der
Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den
gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die
andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und
Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit
als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und
Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet
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Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das
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