Wann benötige ich eine Haftpflichtversicherung für mein Tier?

Laut Gesetzbuch (§ 833 BGB) haften Sie für all die Schäden, die von Ihrem Tier verursacht wurden, und das im vollen Umfang. Selbst dann, wenn Sie keine Mitschuld an einem Schadensfall tragen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung (auch: Tierhaftpflichtversicherung) gehört daher zu einer der wichtigsten Versicherungen für Tierhalter.

Für welche Tiere benötige ich eine Tierhalterhaftpflicht?

Hunde und Pferde sind nicht über die private Haftplicht abgesichert und benötigen eine spezielle Tierhalterhaftpflicht. Jeder Hunde- und Pferdehalter ist für Schäden durch sein Tier verantwortlich. Es wird daher dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen.

Die Tierhalterhaftpflicht ist für Hunde nur in einigen Bundesländern Pflicht. Bei Kampfhunden ist sie fast überall Pflicht. Die Pferdehaftpflicht hingegegen ist keine Pflichtversicherung.