Was ist eine KFZ-Versicherung?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung bildet den Basisschutz einer Kfz-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass Sie ohne eine Kfz-Haftpflicht nicht mit Ihrem Auto am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie immer dann, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Ob Parkrempler oder schwerer Unfall, die Versicherung übernimmt die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. In welcher Höhe Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens haften muss, ist gesetzlich vorgeschrieben:
- Bei Personenschäden: mind. 7,5 Millionen Euro
- Bei Sachschäden: mind. 1,12 Millionen Euro
- Bei Vermögensschäden: mind. 50.000 Euro
Wie erkenne ich gute Angebote?
Welcher Kfz-Tarif für Sie der Richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Damit Sie nicht nur den besten Schutz, sondern auch die günstigste Kfz Versicherung finden, nutzen Sie folgende Tipps bei der Tarifauswahl:
Fahranfänger: Als Fahranfänger werden Sie in der Kfz Versicherung generell in eine teure Versicherungsklasse eingestuft. Wie Sie dennoch sparen können, lesen Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung für Fahranfänger nach. Dort finden Sie die 12 besten Spartipps für Ihre neue Autoversicherung.
Familien: Nutzen Sie Ihren Familienrabatt, um die Kosten Ihrer Autoversicherung zu senken.
Viel- und Wenigfahrer: Für Sie kann sich eine Autoversicherung nach Kilometern lohnen. Insbesondere als Wenigfahrer können Sie hier von starken Vergünstigungen profitieren.
KFZ-Versicherung kündigen?
Bei einer Vertragslaufzeit bis Jahreswechsel (1. Januar) muss die Kündigung des Versicherungsvertrags bis zum 30.11. beim Versicherungsunternehmen vorliegen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss schriftlich via Brief, Fax oder (nur bei einigen Versicherungen möglich) E-Mail erfolgen. Schließen Sie Ihre neue Autoversicherung bei VERIVOX ab, so kündigen wir Ihren alten Anbieter auf Wunsch gerne für Sie. Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie auch während des laufenden Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Das Sonderkündigungsrecht greift nach einer Beitragserhöhung, einem Fahrzeug- oder Halterwechsel und nach einem Schadensfall.
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