Rückruf & Verkaufsstopp: Schuhe mit Chrom (krebserregend) belastet
Alarmnummer: A12/01606/23
Veröffentlicht am 14.07.2023 – Bericht-2023-28
Benachrichtigendes Land: Deutschland
Produktkategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Schuhe
Name: Sneaker Wildbock Utah grau; Wildbock messingblau
Marke: Gwandler 1896
Chargennummer: 586966
Typ/Modellnummer: 2015, 2015-c
Barcode: 4251672495748, 4251672495885
Produktbeschreibung: Schnürschuhe aus Leder, zweifarbig (hellbraun, braun); Schnürschuh mit weißer Laufsohle (blau/braun). Produkt online verkauft.
Verpackungsbeschreibung: Schuhkarton aus Pappe mit Klebeetiketten
Herkunftsland: Indien
Risikotyp: Chemisch
Risikobeschreibung: Das Leder im Produkt enthält Chrom VI (gemessener Wert bis zu 15,2 mg/kg). Chrom (VI) wirkt sensibilisierend, kann allergische Reaktionen auslösen und Krebs verursachen.
Gesetzliche Bestimmungen (auf EU-Ebene) und europäische Normen, anhand derer das Produkt getestet wurde und die nicht eingehalten wurden: Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Rückruf des Produkts durch Endverbraucher
Datum des Inkrafttretens : 16.06.2023
Maßnahmen der Wirtschaftsbeteiligten (Einzelhändler): Verkaufsstopp
Datum des Inkrafttretens 01.06.2023
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Verbraucher vor den Risiken warnen
Datum des Inkrafttretens : 16.06.2023
Website Rückruf: https://www.stonerock-design.de/
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
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Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
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