Achtung Lebensgefahr bei dieser Babytrage

Veröffentlicht am 20.01.2023 im Webreport Report-2023-3

Risikotyp: Verletzungen
Meldendes Land: Deutschland
Benachrichtigungsnummer: A12/00146/23
Aufgrund unzureichender Befestigungsmöglichkeiten kann die Babytrage keinen ausreichenden Halt gewährleisten. Ein Baby kann aus der Trage rutschen, herunterfallen und tödlich verletzt werden.

Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 13209-2.
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung
Produkt: Babytrage

Beschreibung: Blaue Babytrage mit gepunkteten Wellenmustern und Beinöffnungen, die vorne mit dem Baby nach hinten getragen werden kann. Online vertriebenes Produkt, insbesondere über Amazon, ASIN-Nummer: B07G2D5VN6.
Marke: Aiyuanmei
Name: Unbekannt
Strichcode: 6971820906015
Ist das Produkt gefälscht?: Unbekannt
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige): Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens: 24.11.2022

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige): Rücknahme des Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 22.05.2022

Jahr – Woche: 2023 – 3
Ursprungsland: Volksrepublik China

Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – [laufendes Jahr]

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Verantwortung für Meldungen

Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Weiterverwendung von Meldungen

Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Sofern in dem Bericht nicht eigens festgelegt, beziehen sich Risiko und Nichteinhaltung auf die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.

Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.

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