dm réell’e EXPERT Haarfärbemittel kann zu Augenverletzungen führen
Um das Produkt vorzubereiten, muss der Benutzer den Farbstoff mischen und schütteln. Bei den beiden betroffenen Schattierungen kann sich durch die Erzeugung von Peroxid Druck im Behälter aufbauen. Infolgedessen kann ein Teil des Produkts ausspritzen, wenn die Flasche geöffnet wird und zu Augenverletzungen führt.
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.
Art des Risikos: Chemikalie
Gesundheitsrisiken: Sonstige
Mitteilendes Land: Deutschland
Nummer der Meldung: A12/00627/22
Kategorie: Kosmetika
Produkt: Haarfärbemittel
Beschreibung: Dauerhafte Haarfärbemittel (beige und helle Asche blond). Produkt online verkauft.
Packungsbeschreibung: Kartonverpackung, beige Hintergrund mit einem Frauenkopf über dem Etikett auf der Vorderseite. Das markante schwarze Logo wird in der Mitte der Vorderseite der Box angezeigt. Weitere Informationen zum Produkt finden Sie unter dem Logo.
Marke: dm réell’e EXPERT
Name: Permanente Coloration
Typ/Modellnummer:
9.1
10.1
Chargennummer:
256884
256885
258466
Handelt es sich bei dem Produkt um eine Fälschung?: Nein
Maßnahmen
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (to: Einzelhändler)
Rücknahme eines Produkts vom Markt
Datum des Inkrafttretens 12/04/2022
Jahr – Woche: 2022 – 17
Ursprungsland: Deutschland
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.