Handdesinfektionsmittel mit unzureichender Menge Ethanol
Das Produkt enthält eine unzureichende Menge Ethanol (gemessene Werte: 10 Gew.-%). Folglich tötet es nicht Bakterien oder Viren, die dann den Anwender erreichen könnten, wodurch das Infektionsrisiko erhöht wird.
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über Biozidprodukte.
Art des Risikos: Gesundheitsrisiken/Sonstige
Mitteilendes Land: Deutschland
Nummer der Meldung: A12/01533/21
Kategorie: Chemische Produkte
Produkt: Handdesinfektionsmittel
Beschreibung: Handdesinfektionsmittel in einer transparenten 60 ml Flasche mit weißem Deckel und einem weißen/grünen Etikett auf der Vorderseite mit weißem/blauem Schriftzug. Produkt online verkauft, insbesondere über AliExpress.
Packungsbeschreibung: Das Produkt wird in einer transparenten 60 ml Flasche weiß mit einem Deckel und einem weißen/grünen Etikett auf der Vorderseite mit weiß/blauem Schriftzug verkauft.
Marke: Jaysuing
Name: Unbekannt
Handelt es sich bei dem Produkt um eine Fälschung?: Unbekannt
Maßnahmen
- Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (to: Sonstige):
Einstellung des Verkaufs
Jahr – Woche: 2021 – 45
Ursprungsland: Volksrepublik China
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
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