Verkaufsverbot für allergieauslösende Seife
Nummer der Meldung: A11/00055/24
Seife
Veröffentlicht am 03/05/2024 – Report-2024-18
Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt; Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Mitteilendes Land: Deutschland
Produktkategorie: Kosmetika
Produkt: Seife
Name: Lemongrass Soap Set
Marke: Soap-n-Scent
Chargennummer: 590420
Barcode: 4049576860768
Produktbeschreibung: 3 gelblich-farbige Duftseifen. Produkt online verkauft.
Packungsbeschreibung: Bedrucktes Papier, transparente Kunststofffolie, mit einer bedruckten Pappkarte angebracht
Ursprungsland: Thailand
Art des Risikos: Chemikalie
Beschreibung des Risikos: Das Produkt enthält den Duft „geraniol“ und „linalool“ in gemessenen Konzentrationen von über 100 mg/kg, die allergische Reaktionen auslösen können. Da diese Stoffe nicht in der Zutatenliste aufgeführt sind, werden die Verbraucher sich ihres Vorhandenseins nicht bewusst sein und können allergische Reaktionen oder Hautsensibilisierung erleiden.
EU-Rechtsvorschriften und europäische Normen, gegen die das Produkt geprüft wurde und denen es nicht genügte
Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (to: Importeur): Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des Produkts
Datum des Inkrafttretens 15/03/2024
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (to: Importeur): Einstellung des Verkaufs
Datum des Inkrafttretens 15/03/2024
Quelle: ec.europa.eu
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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
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Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
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