Seife, Thailand, energyscout

Verkaufsverbot für allergieauslösende Seife

Nummer der Meldung: A11/00055/24

Seife

Veröffentlicht am 03/05/2024 – Report-2024-18
Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt; Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Mitteilendes Land: Deutschland

Produktkategorie: Kosmetika
Produkt: Seife
Name: Lemongrass Soap Set
Marke: Soap-n-Scent
Chargennummer: 590420
Barcode: 4049576860768

Produktbeschreibung: 3 gelblich-farbige Duftseifen. Produkt online verkauft.
Packungsbeschreibung: Bedrucktes Papier, transparente Kunststofffolie, mit einer bedruckten Pappkarte angebracht
Ursprungsland: Thailand
Art des Risikos: Chemikalie
Beschreibung des Risikos: Das Produkt enthält den Duft „geraniol“ und „linalool“ in gemessenen Konzentrationen von über 100 mg/kg, die allergische Reaktionen auslösen können. Da diese Stoffe nicht in der Zutatenliste aufgeführt sind, werden die Verbraucher sich ihres Vorhandenseins nicht bewusst sein und können allergische Reaktionen oder Hautsensibilisierung erleiden.
EU-Rechtsvorschriften und europäische Normen, gegen die das Produkt geprüft wurde und denen es nicht genügte
Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (to: Importeur): Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des Produkts
Datum des Inkrafttretens 15/03/2024

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (to: Importeur): Einstellung des Verkaufs
Datum des Inkrafttretens 15/03/2024

Quelle: ec.europa.eu

Weitere Produktwarnungen, Verbraucherhinweise und Preisvergleiche für Verbraucher findest Du hier!

Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – [laufendes Jahr]

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Verantwortung für Meldungen

Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Weiterverwendung von Meldungen

Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Sofern in dem Bericht nicht eigens festgelegt, beziehen sich Risiko und Nichteinhaltung auf die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.

Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.



0 Kommentare

Ihr Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert