Partikelfiltermaske Material ist unzureichend

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Die Partikel/Filterretention des Materials ist unzureichend (gemessene Werte: so niedrig wie 57 %), und die Maske passt sich nicht richtig an das Gesicht an. Folglich erfüllt das Produkt die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht; so kann es, selbst wenn sie mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, möglicherweise nicht angemessen geschützt werden.
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Art des Risikos: Gesundheitsrisiken/Sonstige
Mitteilendes Land: Deutschland
Nummer der Meldung: A12/00016/22

Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Partikelfiltermaske
Beschreibung: 5 weiße fünflagige Atemmasken nur mit KN95 GB2626-2006 gekennzeichnet, mit sichtbarer Nasenhalterung in einer Folienverpackung mit schwarzem Aufdruck „KN95 Schutzmaske“. Produkt online verkauft, insbesondere über eBay verkauft über ebay unter der Nummer 224389518393.
Packungsbeschreibung: Folienverpackung mit schwarzem Druck ‚KN95 Schutzmaske‘, keine Herstellerdetails
Name: KN95 protective Mask
Typ/Modellnummer: Protective Mask KN95
Handelt es sich bei dem Produkt um eine Fälschung?: Unbekannt

Maßnahmen

  • Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (to: Importeur):
    Einstellung des Verkaufs
  • Von Behörden angeordnete Maßnahmen (to: Sonstige):
    Einstellung des Verkaufs

Jahr – Woche: 2022 – 1
Ursprungsland: Unbekannt

Veröffentlicht am 07/01/2022 im Web-Bericht Report-2022-1

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Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – [laufendes Jahr]

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
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Sofern in dem Bericht nicht eigens festgelegt, beziehen sich Risiko und Nichteinhaltung auf die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.

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