Bürgergeld: Pauschale für Strom bleibt zu niedrig
Nullrunde beim Bürgergeld: Pauschale für Strom bleibt zu niedrig
Text: Verivox
Heidelberg. Mit der Nullrunde beim Bürgergeld im kommenden Jahr bleibt der Anteil, der für Strom vorgesehen ist, durchschnittlich zu gering. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für einen Alleinlebenden auf 74 Euro pro Jahr. Aufgrund gesunkener Strompreise ist der Fehlbetrag im Vergleich zum Vorjahr jedoch deutlich geringer (2024: 129 Euro). Wird das aktuelle Preisniveau für Neukunden berücksichtigt, können Bürgergeld-Empfänger die Lücke sogar schließen und darüber hinaus Geld einsparen.
Pauschale für Strom durchschnittlich zu niedrig
Im Jahr 2025 wird das Bürgergeld nicht erhöht und bleibt für einen alleinstehenden Erwachsenen bei 563 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich rund 51,89 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind somit knapp 14 Prozent höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.
In Thüringen fehlen 118 Euro pro Jahr
Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Thüringen müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger im Schnitt jeden Monat 55,56 Euro für Strom ausgeben. Das sind knapp 22 Prozent mehr als im Bürgergeld vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich ein Fehlbetrag von 118 Euro.
Auch im Saarland (plus 21 Prozent) sowie in Hamburg und in Baden-Württemberg (jeweils plus 20 Prozent) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Bürgergeldsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Am wenigsten zuzahlen müssen Bürgergeld-Empfänger in Bremen. Hier liegt der Fehlbetrag bei 5 Prozent.
Neukundentarife gleichen Fehlbetrag aus
Nicht mehr vorhanden ist die Versorgungslücke hingegen im günstigen Neukundentarif. Hier werden derzeit bundesweit durchschnittlich 37,92 Euro pro Monat fällig und damit sogar rund 17 Prozent bzw. 93 Euro weniger als im Bürgergeld veranschlagt. „Besonders teuer ist Strom in der örtlichen Grundversorgung. Hier zahlen Singles durchschnittlich 63,58 Euro pro Monat, 39 Prozent mehr als Bürgergeld-Empfängern gesetzlich zusteht. Daher raten wir hier zum Tarifvergleich. Mit aktuellen Neukundentarifen können Bürgergeld-Empfänger ihre Stromkosten sogar unter die staatlich veranschlagte Pauschale senken,“ sagt Thorsten Storck, Energieexperte des Vergleichsportals Verivox.
Methodik
Die durchschnittlichen Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger.
Wie der Bürgergeld-Regelsatz ermittelt wird, ist im Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) festgelegt. Der existenzsichernde Bedarf wird anhand einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Für Alleinlebende werden die Ausgaben der unteren 15 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte berücksichtigt, für Familienhaushalte werden die unteren 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte herangezogen. Der so ermittelte Regelsatz wird jährlich an die Preisentwicklung bedarfsrelevanter Güter angepasst. Für Strom wurde anhand der EVS für Alleinlebende ein Pauschalbetrag von 35,30 Euro veranschlagt. Einschließlich der Fortschreibung der Preisentwicklung ergibt sich für das Jahr 2025 ein rechnerischer Wert von 45,70 Euro für Strom pro Monat.
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Bild: alexander stein pixabay