Diese Kinderschuhe gefährden das Fortpflanzungssystem
Benachrichtigungsnummer: A12/01821/22
Veröffentlicht am: 22.12.2022
Risikotyp: Chemisch
Meldendes Land: Deutschland
Benachrichtigungsnummer: A12/01821/22
Das Kunststoffmaterial des Produkts enthält eine übermäßige Konzentration von Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (gemessener Wert bis zu 48 % Massenanteil). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise ihr Fortpflanzungssystem schädigen.
Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Hausschuhe für Kinder
Beschreibung: Badesandalen aus Kunststoff mit blauer Sohle, schwarzen Riemen und Hai-Motiv.
Name: DooDogs Kinder-Badeschlappen
Typ/Modellnummer: 025-2102579
Strichcode: 4061892479189
Ist das Produkt gefälscht?: Nein
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Rücknahme des Produkts vom Markt
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Verkaufsstopp
Jahr – Woche: 2022 – 51
Herkunftsland: Volksrepublik China
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.
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