Entfernung auf ebay: Heizlüfter -Stromschlaggefahr

Benachrichtigungsnummer:

Veröffentlicht am 05.05.2023 – Bericht-2023-18
Meldendes Land: Deutschland

Produktkategorie: Elektrische Geräte und Ausrüstung
Produkt: Heizlüfter
Name: Heizlüfter
Marke: MAT-Firma
Typ/Modellnummer: FH-A11
Strichcode: 5905143010068

Produktbeschreibung: Mobiler Heizlüfter, maximal 2000 W. Produktverkauf online, insbesondere über eBay.
Herkunftsland: Volksrepublik China
Risikotyp: Elektrischer Schock
Risikobeschreibung: Das Produkt kann sich so weit erhitzen, dass sich das Gehäuse verformt und stromführende Teile zugänglich bleiben. Ein Benutzer kann sie berühren und einen elektrischen Schlag erhalten.
Gesetzliche Bestimmungen (auf EU-Ebene) und europäische Normen, nach denen das Produkt getestet wurde und die es nicht erfüllt: Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 62335-2.

Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige): Entfernung dieser Produktliste durch den Online-Marktplatz
Datum des Inkrafttretens: 18.04.2023

Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – [laufendes Jahr]

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Verantwortung für Meldungen

Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Weiterverwendung von Meldungen

Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Sofern in dem Bericht nicht eigens festgelegt, beziehen sich Risiko und Nichteinhaltung auf die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.

Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.

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