Rückruf: Pkw Polestar

Nummer der Meldung: A12/02025/23

Veröffentlicht am 08/09/2023 – Report-2023-36
Mitteilendes Land: Deutschland

Produktkategorie: Kraftfahrzeuge
Produkt: Personenkraftwagen
Name: Polestar 2
Marke: Polestar
Herstellungsdaten: 27.12.2022 – 30.12.2022
EG-Typgenehmigung/-Modell: V e9*2018/858*11085*
Rückruf-Code des Unternehmens: R10245

Produktbeschreibung: Personenkraftwagen
Ursprungsland: Schweden
Art des Risikos: Verletzungen
Beschreibung des Risikos: Ein vorderes Aufhängungslager kann sich lösen, was die Wendigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen kann, wodurch die Gefahr eines Unfalls entsteht.
EU-Rechtsvorschriften und europäische Normen, gegen die das Produkt geprüft wurde und denen es nicht genügte: Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Von den Wirtschaftsbeteiligten ergriffene Maßnahmen (Hersteller): Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern
Produkte wurden auch gefunden/Maßnahmen wurden auch ergriffen in: Schweden

Dieser Inhalt wurde maschinell übersetzt. Die Europäische Kommission haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – [laufendes Jahr]

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Verantwortung für Meldungen

Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Weiterverwendung von Meldungen

Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Sofern in dem Bericht nicht eigens festgelegt, beziehen sich Risiko und Nichteinhaltung auf die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.

Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.

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