Schmuckset kann Nieren und Knochen schädigen
Veröffentlicht am 13.01.2023 im Webreport Report-2023-2
Risikotyp: Chemisch
Meldendes Land: Deutschland
Benachrichtigungsnummer: A12/00041/23
Die Ösen der Anhänger enthalten eine übermäßige Menge an Cadmium (gemessene Werte bis zu 576 mg/kg). Cadmium ist gesundheitsschädlich. Es reichert sich im Körper an, kann Nieren und Knochen schädigen und Krebs verursachen.
Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Kategorie: Schmuck
Produkt: Schmuckset
Beschreibung: Kette aus schwarzem Kunststoffband mit silberfarbenem Metallverschluss und blauem Kunststoff-Herzanhänger, eingebettet in silberfarbenes Metall; silberfarbener Metallring mit blauem herzförmigem Zierteil aus Kunststoff.
Verpackungsbeschreibung: Rechteckiger Kartonhalter, in der Mitte weiß und an den Rändern rosa/gelb/violett, bedruckt mit sechs kleinen Herzen in verschiedenen Farben mit Slogans geliebt, kuschelig, überrascht, glücklich, schläfrig, verträumt in transparenter Plastikfolie eingeschweißt.
Marke: TEDi
Name: Stimmungskette & Ring — Schmuckset
Strichcode: 40538001761000000200
Ist das Produkt gefälscht?: Nein
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 23.12.2022
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Verkaufsstopp
Datum des Inkrafttretens 23.12.2022
https://www.tedi.com
Jahr – Woche: 2023 – 2
Ursprungsland: Volksrepublik China
Produkte gefunden und Maßnahmen ergriffen wurden auch in: Polen
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.
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