Supermärkte müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Eierkocher, Lockenstäbe, Mixer und andere Elektrokleingeräte gibt es in vielen großen Lebensmittelmärkten und Discountern zu kaufen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden: Auch diese Läden müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen.
Ab 1. Juli müssen entsprechende Sammelstellen im Handel eingerichtet sein. Die neue Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob zeitgleich ein neues Gerät gekauft wird oder nicht. Das alte Gerät muss auch nicht in dem Geschäft erworben worden sein. Voraussetzung allerdings: Die gesamte Verkaufsfläche der zur Rücknahme verpflichteten Geschäfte muss größer als 800 Quadratmeter sein.
Die Verbraucherzentrale NRW rät, gegebenenfalls an der Kasse nach Sammelbehältern zu fragen. Es müssen Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern angenommen werden – also beispielsweise auch Toaster, elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Smartphones. Bei größerer Ware wie Mikrowelle, Fernseher oder Waschmaschine wird die Rücknahmepflicht an den Kauf geknüpft. Wenn Discounter oder Supermärkte diese als Aktionsware anbieten, müssen sie die ausgedienten Altgeräte der Kunden und Kundinnen nur beim Kauf eines neuen kostenlos zurücknehmen.
Alles zu den neuen Rückgabemöglichkeiten unter www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott
Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbaucherzentrale.nrw
Foto: dokumol pixabay
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