Erstickungsgefahr bei Holzspielzeug
Benachrichtigungsnummer: A12/01787/22
Veröffentlicht am 23.12.2022 im Webreport Report-2022-51
Berichtigung
Notifizierung A11/00128/22 Auf Wunsch der notifizierenden Behörde wurde die Notifizierung mit zusätzlichen Informationen zur Produktidentifikation und Risikostufe aktualisiert.
Risikotyp: Ersticken
Meldendes Land: Deutschland
Benachrichtigungsnummer: A12/01787/22
Die Befestigung an einer der Klammern versagt und Kleinteile (Perlen und Ringe) können sich leicht von den Holzringen lösen. Ein kleines Kind kann sie in den Mund nehmen und ersticken. Der Griff des Rasselspielzeugs ist zu lang und wenn ein Kind es in den Mund nimmt, kann es die Atemwege blockieren und zum Ersticken führen.
Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.
Kategorie: Spielzeuge
Produkt: Rasselspielzeug
Beschreibung: Spielzeug in Form eines Bärenkopfes mit Holzgriff. Gewicht 23 g, Größe: 12 cm x 8 cm x 2,5 cm [L x B x H]. Online vertriebenes Produkt, insbesondere über Amazon, ASIN: B08JLK2WM9.
Verpackungsbeschreibung: Das Spielzeug wird in einem Folienbeutel geliefert, es hat keine lesbare oder verständliche Kennzeichnung.
Marke: FGJFJ
Name: Babyrassel Babyrassel
Typ/Modellnummer: Montessori Rassel
Ist das Produkt gefälscht?: Unbekannt
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige): Verkaufsstopp
Datum des Inkrafttretens 08.11.2022
Jahr – Woche: 2022 – 51
Herkunftsland: Volksrepublik China
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.
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