Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen

Heidelberg. Historische Erhöhungen von aktuell 14 Prozent – Preissteigerungen in der Kfz-Versicherung belasten die Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei einem Wechsel sparen Autofahrer hingegen durchschnittlich 27 Prozent. Das Vergleichsportal Verivox nennt vier Fälle, in denen Versicherte auch noch nach dem Stichtag am 30. November kündigen können.

Sonderkündigungsrecht nach Prämienerhöhungen

Gestiegene Schadenquoten und höhere Reparaturkosten treiben die Kfz-Versicherer in diesem Jahr ins Minus. Um die gestiegenen Kosten auszugleichen, haben viele Anbieter ihre Beiträge für das kommende Jahr drastisch erhöht. Im Gesamtschnitt liegen die Prämien aktuell um 14 Prozent höher als im Vorjahr. Sparen können Autofahrer durch einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung. Über alle Versicherungsarten hinweg liegen günstige Tarife im Schnitt 27 Prozent unter dem Preisniveau von Angeboten aus dem mittleren Preissegment. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex des Vergleichsportals Verivox.

Ein Versicherungswechsel ist in der Regel nur bis einen Monat vor Ende der Laufzeit möglich. Für die meisten Versicherten ist deshalb am 30. November Stichtag. Nach Prämienerhöhungen steht Versicherten jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu. „Beitragsrechnungen müssen bis spätestens 30. November beim Versicherten eingegangen sein“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Steigt die Prämie, können Versicherte noch bis zu einem Monat nach Rechnungseingang kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.“

Schadenfreiheitsrabatt wird nicht angerechnet

Auch wenn der Beitrag insgesamt sinkt oder stabil bleibt, können die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht haben. „Nach einem unfall- und schadenfreien Jahr steigt der Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und erhält einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, erklärt Wolfgang Schütz. „Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.“

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Rechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

Nach einem Schaden oder Halterwechsel

Nicht nur nach einer Preiserhöhung können Versicherte aus ihrem laufenden Vertrag aussteigen. Nach einem Schadensfall haben Autofahrer ebenfalls das Recht, ihre bestehende Police zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht beginnt hier einen Monat nach der Schadenregulierung durch den Versicherer.

Auch bei einem Halterwechsel des versicherten Fahrzeuges kann die Versicherung nach dem 30. November und während des Jahres gekündigt werden. Zum Beispiel, wenn der Junior das Auto übernimmt oder das Fahrzeug verkauft wird.

Wichtig: Kündigungsgrund sollte ausdrücklich genannt werden

Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, sollte den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben ausdrücklich nennen. Das schafft Klarheit für den Versicherer. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang beim Unternehmen entscheidend – nicht das Versanddatum.

Beitrag: Pressemitteilung Verivox Bild: Elisa Pixabay

0 Kommentare

Ihr Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert