Verkaufsverbot/Rückruf: Warnweste
Nummer der Meldung: A12/02222/23
Veröffentlicht am 22/09/2023 – Report-2023-38
Mitteilendes Land: Deutschland
Produktkategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Sicherheitsweste
Name: Unbekannt
Marke: Prowiste
Typ/Modellnummer: 7702146
Produktbeschreibung: Set aus 10 gelben, einzeln verpackten Sicherheitswesten. Produkt online verkauft, insbesondere über Amazon ASIN B01MAWLZ3I.
Packungsbeschreibung: In einer Plastiktüte
Ursprungsland: Volksrepublik China
Art des Risikos: Verletzungen
Beschreibung des Risikos: Die Weste verfügt nicht über eine ausreichend retroreflektierende Oberfläche, was bedeutet, dass ein Benutzer in Situationen, in denen eine hohe Sichtbarkeit unerlässlich ist, nicht ausreichend sichtbar ist. Dies kann zu (schweren) Verletzungen führen.
EU-Rechtsvorschriften und europäische Normen, gegen die das Produkt geprüft wurde und denen es nicht genügte: Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung noch der europäischen Norm EN 20471.
Von den Wirtschaftsbeteiligten ergriffene Maßnahmen (Hersteller): Einstellung des Verkaufs
Datum des Inkrafttretens: 16/08/2023
Von den Wirtschaftsbeteiligten ergriffene Maßnahmen (Hersteller): Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens: 16/08/2023
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (to: Hersteller): Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und Begleitmaßnahmen
Datum des Inkrafttretens: 16/08/2023
Rückruf-Website: https://www.niboline.com/rueckrufaktion/
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.
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