Rückruf: Mercedes-Benz defekte Klimaanlage – Brandgefahr
Alarmnummer: A12/00700/23
Veröffentlicht am 14.04.2023 – Bericht-2023-15
Meldendes Land: Deutschland
Produktkategorie: Kraftfahrzeuge
Produkt: Personenkraftwagen
Name: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Marke: Mercedes-Benz
Produktionsdaten: 29.08.2018 – 02.02.2021
EG-Typgenehmigung/Modell: H1GLE e1*2007/46*1885*00-*12
Rückrufcode des Unternehmens: 8392005, 8391109
Produktbeschreibung: Personenkraftwagen
Herkunftsland: Deutschland
Risikotyp: Brandverletzungen
Risikobeschreibung: Die Klimaanlage kann defekt sein, was zu Kurzschlüssen und/oder Bränden führen kann. Der automatische Notruf (eCall) kann fehlschlagen und das Fahrzeug kann nicht entriegelt und/oder gestartet werden. Der Notbetrieb des Motors kann während der Fahrt aktiviert werden. Diese Fehler bergen Verletzungsgefahren.
Gesetzliche Bestimmungen (auf EU-Ebene) und europäische Normen, nach denen das Produkt getestet wurde und die es nicht erfüllt
Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie von für solche Fahrzeuge bestimmten Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten.
Von Wirtschaftsbeteiligten ergriffene Maßnahmen (Hersteller): Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Webseite Rückruf: https://www.mercedes-benz.de
Auch hier wurden Produkte gefunden und Maßnahmen ergriffen: Frankreich, Niederlande
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäß Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: LP-040-DE © www.energyscout.eu
Die amtlichen Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-/EWR-Länder liefern die Informationen, die in diesen wöchentlichen Übersichten veröffentlicht werden. Gemäß Anhang II.10 der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) ist die meldende Partei für diese Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Weiterverwendung von Meldungen
Die Weiterverwendungspolitik der Kommission wird umgesetzt durch den Beschluss 2011/833/EU der Kommission vom Dezember 2011 über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten (siehe „Rechtlicher Hinweis“). Die Weiterverwendung von Informationen aus den wöchentlichen Berichten ist gestattet, sofern die ursprüngliche Bedeutung oder Botschaft der Meldungen nicht verzerrt und die Quelle wie folgt angegeben wird: „Wöchentliche Übersichten der Meldungen des Schnellwarnsystems, kostenlos auf Englisch veröffentlicht unter ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system, © Europäische Union, 2005 – 2022“.
Allerdings enthalten die wöchentlichen Berichte seit 2010 auch einen gesonderten Abschnitt über Produkte für den gewerblichen Gebrauch, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit darstellen, und seit 2013 über Produkte, die andere Risiken mit sich bringen, welche im Rahmen besonderer EU-Rechtsvorschriften geregelt sind (z. B. Umwelt- und Sicherheitsrisiken). Darüber hinaus wurde ein eigener Abschnitt für Maßnahmen hinzugefügt, die gegen Produkte mit als niedriger eingestuften Risiken ergriffen werden, sowie andere für die Öffentlichkeit relevante Informationen.
Bitte beachten Sie, dass in dieser Aufstellung aufgeführte urheberrechtlich geschützte Markenzeichen, Muster und Logos von Wirtschaftsteilnehmern möglicherweise unter Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden und dies somit ohne Wissen und Genehmigung des rechtmäßigen Eigentümers geschieht. Ferner werden auf dieser Seite weitere EU-Mitgliedstaaten genannt, die auf ihrem Markt Maßnahmen gegen das gemeldete Produkt ergriffen haben.
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